1. Buchung
Mit der Buchung die schriftlich, mündlich, telefonisch, oder per Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Gast bucht auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Übernachtungspreises fällig.
Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung direkt an den Vermieter zu zahlen.
Der ausgewiesene Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise an den Vermieter zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, spätestens bei Anreise.
Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Fristen, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß §4 zu verlangen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung.
3. Gästebeitrag
Der Gästebeitrag für die Nordsee-ServiceCard wird vor Ort von unserer Hausverwaltung eingezogen.
Die Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG ist ermächtigt, die Gästebeiträge im Auftrage und im Namen der Gemeinde Butjadingen entgegenzunehmen und an sie abzuführen.
Vom Gästebeitrag befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, jedes 3. und weitere Kind einer Familie ohne Einkommen, sofern bereits für zwei Kinder Gästebeitrag zu entrichten ist, Schwerbehinderte (ab 80 v.H.) und Begleitpersonen von Schwerbehinderten lt. amtlichen Ausweis. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gästebeitrages sind vom Berechtigten nachzuweisen.
Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. Für die Berechnung des nach Übernachtungen berechneten Gästebeitrages gilt als Hauptsaison die Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres, als übrige Zeit gilt die Zeit vom 01. Januar bis 31. März und 01. November bis 31. Dezember eines jeden Jahres.
Der Gästebeitrag beträgt pro Übernachtung:
Für Personen nach Vollendung des 13. Lebensjahres in der Haupsaison 2,90 Euro - übrige Zeit 1,25 Euro
Für Personen nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (3-12 Jahre) in der Haupsaison 1,95 Euro - übrige Zeit 0,85 Euro.
Bei vorzeitigem Abbruch des zu Erholungs-oder touristischen Zwecken oder im Rahmen von Vorsorge-oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen vorgesehenen Aufenthaltes wird der nach Tagen berechnete, zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Gästekar-teninhaber gegen Rückgabe der Gästekarte oder an den Wohnungsgeber, der die Abreise des Gastes zu bescheinigen hat. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach der Abreise.
Alle Informationen zum Gästebeitrag auch hier: service-in-butjadingen
4. Rücktritt
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen!
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
Mieter, die mindestens 30 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100% des bisher bezahlten Betrages zurück.
Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter in der nachfolgenden Höhe erhoben (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises).
· 14 Bis 29 Tage vor Reisebeginn 50 %
· Danach und bei Nichterscheinen 100 %
· Bei einer Ersatzbelegung werden die Mieteinahmen mit den
Rücktrittskosten verrechnet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00
Euro.
Aktualisierte Fassung vom 04.01.2022